Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Juni 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote von Rudolf Langer, tätig unter der Geschäftsbezeichnung APEX WRAPZ (nachfolgend „Auftragnehmer“).
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots, Auftragserteilung, Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die jeweils vereinbarten Preise laut Angebot oder Auftragsbestätigung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Leistungsbeginn eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Zusätzlich können notwendige Mahn- und Inkassokosten verrechnet werden.
4. Termine und Ausführungsfristen
Angegebene Liefer- und Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermin vereinbart.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, Materialverfügbarkeit oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.
5. Fahrzeugzustand
Der Kunde hat das Fahrzeug in sauberem und für die vereinbarte Leistung geeignetem Zustand bereitzustellen.
Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer über bekannte Vorschäden, Nachlackierungen, Lackreparaturen, Roststellen oder sonstige Besonderheiten zu informieren.
Für Schäden, die auf verdeckte Mängel oder nicht bekannt gegebene Vorschäden zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nicht.
Erforderliche Reinigungs-, Demontage- oder Vorarbeiten, die aufgrund des Fahrzeugzustandes notwendig werden, können gesondert verrechnet werden.
6. Folierungsarbeiten
Folierungsarbeiten werden nach dem Stand der Technik durchgeführt.
Produktions- oder materialbedingte Farb-, Struktur- oder Glanzabweichungen stellen keinen Mangel dar.
Kanten, Vertiefungen, Sicken und komplexe Karosserieformen können technisch bedingte Einschränkungen der Folierung aufweisen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Folierungen Verschleißteile darstellen und ihre Haltbarkeit insbesondere von Nutzung, Pflege, Witterungseinflüssen, Waschanlagen, Steinschlägen, UV-Belastung und sonstigen äußeren Einwirkungen abhängig ist.
Bei Folierungs- und Beschriftungsarbeiten kann der Einsatz von Schneidetechniken unmittelbar am Bauteil erforderlich sein. Trotz größter Sorgfalt können dabei technisch unvermeidbare, geringfügige und aus normalem Betrachtungsabstand nicht erkennbare Schnittspuren entstehen. Solche geringfügigen Bearbeitungsspuren stellen keinen Mangel dar, sofern sie die Funktion oder den gewöhnlichen Gebrauch des Bauteils nicht beeinträchtigen.
7. Entfolierung und Lackhaftung
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Lackablösungen oder Lackbeschädigungen, die auf Vorschäden, Nachlackierungen, mangelhafte Lackhaftung, Materialermüdung, Korrosion oder altersbedingte Veränderungen zurückzuführen sind.
Dies gilt insbesondere bei der Entfernung bestehender Folien.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Veränderungen oder Beschädigungen an empfindlichen Oberflächen, Weichlackbeschichtungen, Soft-Touch-Oberflächen, Kunststoffteilen, Zierleisten oder Dekorelementen, sofern diese auf altersbedingte Materialermüdung, Vorschäden, Herstellereigenschaften oder materialbedingte Empfindlichkeiten zurückzuführen sind.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Beschädigungen an Gummidichtungen, Gummilippen, Fensterführungen, Kunststoffclips, Zierleisten oder sonstigen altersbedingt spröden, porösen oder vorgeschädigten Fahrzeugteilen, sofern diese Schäden auf Materialalterung, Verschleiß, Umwelteinflüsse oder bereits bestehende Materialschwächen zurückzuführen sind.
Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Demontage, Reinigung, Folierung, Entfolierung oder sonstige Bearbeitung dieser Bauteile zur fachgerechten Durchführung der beauftragten Arbeiten erforderlich ist.
8. Scheibentönung
Scheibentönungen werden ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang durchgeführt.
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu verwenden.
Der Auftragnehmer haftet nicht für spätere gesetzliche Änderungen oder behördliche Beanstandungen aufgrund nachträglicher Fahrzeugänderungen durch den Kunden.
Nach der Montage von Scheibenfolien können während der Trocknungs- und Aushärtephase vorübergehend Wasserreste, Trübungen, Schlieren, Punktbildungen oder optische Veränderungen sichtbar sein. Diese stellen keinen Mangel dar, sofern sie im Rahmen der üblichen Aushärtung innerhalb eines angemessenen Zeitraums verschwinden.
Bei der Entfernung bestehender Scheibenfolien können aufgrund von Alterung, Vorschäden oder Materialermüdung Beschädigungen an Heizdrähten, Antennenstrukturen oder sonstigen in der Scheibe integrierten Komponenten auftreten. Der Auftragnehmer haftet hierfür nicht, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
9. Beschriftungen, Drucke und Sticker
Der Kunde hat Entwürfe, Freigaben und Druckdaten vor Produktionsbeginn sorgfältig zu prüfen.
Nach erfolgter Freigabe haftet der Auftragnehmer nicht für Schreibfehler, Designfehler oder inhaltliche Fehler.
Geringfügige Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Entwurf und Endprodukt stellen keinen Mangel dar.
10. Stornierung
Erfolgt eine Stornierung nach Materialbestellung oder Produktionsbeginn, ist der Auftragnehmer berechtigt, bereits entstandene Kosten, bestellte Materialien und erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen.
11. Abholung
Nach Fertigstellung ist das Fahrzeug oder die Ware innerhalb von 7 Kalendertagen abzuholen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Ablauf dieser Frist angemessene Stand- oder Lagerkosten gemäß dem tatsächlich entstandenen Aufwand zu verrechnen.
12. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemäße Nutzung, mangelnde Pflege, Hochdruckreinigung aus zu geringem Abstand, Waschanlagen mit beschädigten Bürsten, mechanische Beschädigungen, Steinschläge, Vandalismus oder sonstige äußere Einwirkungen.
Dies gilt insbesondere für Schäden, Ablösungen, Verfärbungen, Kratzer oder sonstige Beeinträchtigungen, die durch die Verwendung ungeeigneter oder aggressiver Reinigungsmittel, Lösungsmittel, Chemikalien, Polituren, Wachse oder sonstiger nicht für Folien geeigneter Pflegeprodukte verursacht werden.
Ebenso sind Schäden ausgeschlossen, die durch unsachgemäße Hochdruckreinigung, Dampfstrahler, Eiskratzer, scharfe Gegenstände oder mechanische Einwirkungen entstehen.
Der Kunde ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer empfohlenen Pflege- und Nutzungshinweise einzuhalten.
13. Mängelbehebung
Beanstandungen sind vom Kunden unverzüglich nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen.
Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zu geben, den behaupteten Mangel zu besichtigen und innerhalb angemessener Frist zu prüfen.
Liegt ein gewährleistungspflichtiger Mangel vor, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach eigener Wahl Verbesserung (Nachbesserung) oder Austausch vorzunehmen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Eigenmächtige Nachbesserungen oder Reparaturen durch den Kunden oder durch Dritte ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers schließen Ansprüche auf Ersatz der dadurch entstandenen Kosten aus.
Natürlicher Verschleiß, altersbedingte Veränderungen, äußere Einwirkungen oder Schäden gemäß Punkt 12 dieser AGB begründen keine Mängelansprüche.
14. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren, Folien, Drucke und sonstige Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
15. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
Die zwingenden Bestimmungen des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes bleiben unberührt.
16. Bild- und Referenzmaterial
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fotos der ausgeführten Arbeiten zu Referenz- und Werbezwecken zu verwenden, sofern keine personenbezogenen Daten oder Kennzeichen erkennbar sind oder eine entsprechende Zustimmung vorliegt.
Der Kunde kann der Verwendung von Bildmaterial vor dessen Veröffentlichung schriftlich widersprechen.
17. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht.
Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.